|
|
Zeile 1: |
Zeile 1: |
| + | {{Termin|Datum=2010-04-08|Beginn=18:30|Ort=Bismarckturm}} |
| '''Mitgliederversammlungen''' sind gemäßder [[Statut|Vereinssatzung]] vom Vorstand einzuberufen, wenn das Interesse des Vereins das erfordert oder wenn 1/10 der Mitglieder es verlangt. | | '''Mitgliederversammlungen''' sind gemäßder [[Statut|Vereinssatzung]] vom Vorstand einzuberufen, wenn das Interesse des Vereins das erfordert oder wenn 1/10 der Mitglieder es verlangt. |
| Darüber hinaus ist mindestens einmal im Jahr eine Jahreshauptversammlung durchzuführen. | | Darüber hinaus ist mindestens einmal im Jahr eine Jahreshauptversammlung durchzuführen. |
| | | |
| Die erste Mitgliederversammlung des {{Vereins}} fand am 7. März 1997 statt. | | Die erste Mitgliederversammlung des {{Vereins}} fand am 7. März 1997 statt. |
Version vom 6. Februar 2010, 19:28 Uhr
Mitgliederversammlungen sind gemäßder Vereinssatzung vom Vorstand einzuberufen, wenn das Interesse des Vereins das erfordert oder wenn 1/10 der Mitglieder es verlangt.
Darüber hinaus ist mindestens einmal im Jahr eine Jahreshauptversammlung durchzuführen.
Die erste Mitgliederversammlung des Bismarckturm-Vereins Lützschena-Stahmeln e. V. fand am 7. März 1997 statt.