Mitgliederversammlung: Unterschied zwischen den Versionen

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{{Termin|Datum=2010-12-02|Beginn=17:00|Titel=Mitgliederversammlung und Weihnachtsfeier|Ort=Hotel Laval}}
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{{Termin|Datum=2013-12-04|Beginn=17:00|Titel=Mitgliederversammlung und Weihnachtsfeier|Ort=Vereinshaus ›Zur Lindenhöhe‹}}
 
'''Mitgliederversammlungen''' sind gemäßder [[Statut|Vereinssatzung]] vom Vorstand einzuberufen, wenn das Interesse des Vereins das erfordert oder wenn 1/10 der Mitglieder es verlangt.
 
'''Mitgliederversammlungen''' sind gemäßder [[Statut|Vereinssatzung]] vom Vorstand einzuberufen, wenn das Interesse des Vereins das erfordert oder wenn 1/10 der Mitglieder es verlangt.
 
Darüber hinaus ist mindestens einmal im Jahr eine Jahreshauptversammlung durchzuführen.
 
Darüber hinaus ist mindestens einmal im Jahr eine Jahreshauptversammlung durchzuführen.
 
 
Die erste Mitgliederversammlung des {{Vereins}} fand am {{Datum|1997|3|7}} statt.
 
Die erste Mitgliederversammlung des {{Vereins}} fand am {{Datum|1997|3|7}} statt.

Aktuelle Version vom 15. August 2013, 10:03 Uhr

Mitgliederversammlungen sind gemäßder Vereinssatzung vom Vorstand einzuberufen, wenn das Interesse des Vereins das erfordert oder wenn 1/10 der Mitglieder es verlangt. Darüber hinaus ist mindestens einmal im Jahr eine Jahreshauptversammlung durchzuführen. Die erste Mitgliederversammlung des Bismarckturm-Vereins Lützschena-Stahmeln e. V. fand am 7. März 1997 statt.