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| | '''Mitgliederversammlungen''' sind gemäßder [[Statut|Vereinssatzung]] vom Vorstand einzuberufen, wenn das Interesse des Vereins das erfordert oder wenn 1/10 der Mitglieder es verlangt. | | '''Mitgliederversammlungen''' sind gemäßder [[Statut|Vereinssatzung]] vom Vorstand einzuberufen, wenn das Interesse des Vereins das erfordert oder wenn 1/10 der Mitglieder es verlangt. |
| | Darüber hinaus ist mindestens einmal im Jahr eine Jahreshauptversammlung durchzuführen. | | Darüber hinaus ist mindestens einmal im Jahr eine Jahreshauptversammlung durchzuführen. |
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| − | Die erste Mitgliederversammlung des {{Vereins}} fand am 7. März 1997 statt. | + | Die erste Mitgliederversammlung des {{Vereins}} fand am {{Datum|1997|3|7}} statt. |
Version vom 7. November 2010, 15:09 Uhr
Mitgliederversammlungen sind gemäßder Vereinssatzung vom Vorstand einzuberufen, wenn das Interesse des Vereins das erfordert oder wenn 1/10 der Mitglieder es verlangt.
Darüber hinaus ist mindestens einmal im Jahr eine Jahreshauptversammlung durchzuführen.
Die erste Mitgliederversammlung des Bismarckturm-Vereins Lützschena-Stahmeln e. V. fand am 7. März 1997 statt.