Mitgliederversammlung: Unterschied zwischen den VersionenAus BtV
Version vom 27. Januar 2009, 15:17 UhrMitgliederversammlungen sind gemäßder Vereinssatzung vom Vorstand einzuberufen, wenn das Interesse des Vereins das erfordert oder wenn 1/10 der Mitglieder es verlangt. Darüber hinaus ist mindestens einmal im Jahr eine Jahreshauptversammlung durchzuführen. Die erste Mitgliederversammlung des Bismarckturm-Vereins Lützschena-Stahmeln e. V. fand am 7. März 1997 statt. | |||||||||||||||||||||||||