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| | '''Mitgliederversammlungen''' sind gemäßder [[Statut|Vereinssatzung]] vom Vorstand einzuberufen, wenn das Interesse des Vereins das erfordert oder wenn 1/10 der Mitglieder es verlangt. | | '''Mitgliederversammlungen''' sind gemäßder [[Statut|Vereinssatzung]] vom Vorstand einzuberufen, wenn das Interesse des Vereins das erfordert oder wenn 1/10 der Mitglieder es verlangt. |
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Aktuelle Version vom 15. August 2013, 11:03 Uhr
Mitgliederversammlungen sind gemäßder Vereinssatzung vom Vorstand einzuberufen, wenn das Interesse des Vereins das erfordert oder wenn 1/10 der Mitglieder es verlangt.
Darüber hinaus ist mindestens einmal im Jahr eine Jahreshauptversammlung durchzuführen.
Die erste Mitgliederversammlung des Bismarckturm-Vereins Lützschena-Stahmeln e. V. fand am 7. März 1997 statt.